Verleihbedigungen • • • • • • • • • • • • • • • • •
Die Verleihgeräte und Zubehör werden zur Nutzung,
bzw. Weitervermietung überlassen. Dafür gelten
unsere AGB und die nachfolgenden Bedingungen:
1. Der Verleihpreis beinhaltet keine Versicherung. Der
Mieter haftet für alle auftretenden Schäden, die durch
unsachgemäße Handhabung (z. B. Übersteuerung,
falsche Stromquellen) entstehen. Ebenso haftet der
Mieter für Diebstahl, Beschädigung oder Zerstörung
der Geräte oder des Zubehörs durch sich oder Dritte.
2. Bei allen Geräten sind die direkten Anschlusskabel
im Mietpreis bereits enthalten. Unsere Geräte sind vor
jeder Auslieferung auf ihre einwandfreie Funktion hin
überprüft. Wir bitten Sie, die Anlagen am Veranstal-
tungsort möglichst sofort aufzubauen und sich von
der Funktionstüchtigkeit zu überzeugen. Gerne über-
nehmen wir gegen Berechnung auch die Lieferung
und den Aufbau der Anlagen.
3. Das Equipment ist bis zum Ende des Mietzeitraums
innerhalb unserer Rückgabezeiten in unseren Ge-
schäftsräumen vollständig zurückzugeben. Der
Mietpreis ist spätestens bei Rückgabe fällig.
4. Eventuelle Schäden sind so früh wie möglich,
spätestens bei der Rückgabe zu melden. Das Öffnen
von Geräten oder Kabeln ist nicht gestattet. Die
Rück-
nahme der Geräte bestätigt nicht deren Schadens-
freiheit.
5. Bei Nichtfunktion von Geräten haftet die Firma Pro
Sounds Sylt maximal in Höhe des Verleihpreises des
Gerätes. Führt der Mangel zum Ausfall der kompletten
Anlage und schlagen Austausch oder Reparatur-
versuche durch uns Fehl erhöht sich die Haftung auf
den gesamten Verleihpreis der ausgefallenen Anlage.
Weitere Schadenersatzansprüche sind ausge-
schlossen.
6. Kosten, die der Firma Pro Sounds Sylt durch Über-
schreiten des Mietzeitraumes entstehen, werden
unserer Preisliste entsprechend für den zusätzlichen
Zeitraum in Rechnung gestellt.
7. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Mietsache.
Die Firma Pro Sounds Sylt behält sich vor, ein nach
Ihrem Ermessen gleichwertiges Gerät zu liefern, falls
das bestellte Gerät nicht lieferbar sein sollte. Darüber
hinausgehende Ansprüche können nicht geltend ge-
macht werden.
8. Die Firma Pro Sounds Sylt ist berechtigt, die Aus-
gabe der Geräte zu verweigern, wenn der Mieter sich
bei Abholung nicht durch ein amtliches Dokument
(Personalausweis) ausweisen kann.
